Die Kernkompetenzen auf diesem Gebiet sind neben der Prüfung von Schadenersatzansprüchen gegenüber Banken, Anlageberatern und Fondsgesellschaften, die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung von Geschädigten bei Anlageverlusten gegenüber Anlageberatern, Fondsgesellschaften und Banken.
Wir vertreten Geschädigte bei geschlossenen Immobilienfonds, Schifffonds oder sonstigen geschlossenen Fonds und prüfen Ihre Vermögensanlagen vor Vertragsabschluss auf rechtliche Risiken.
Daneben stehen wir Ihnen auch beratend in allen Fragen des Banken- und Kapitalmarktrechts mit unserer fachlichen Kompetenz zur Seite!