Facebook „Like“ und „Share“-Buttons

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem aktuellen Urteil vom 29.07.2019 darüber entschieden, dass Websites, die Facebook „Like“-Buttons einbinden, bei den Nutzern eine Einwilligung einholen müssen. Unserer Auffassung nach ist diese Rechtsprechung des EuGH nicht nur für „Like“-Buttons, sondern auch für sog. „Share“-Buttons übertragbar. Dies gilt sowohl für die Facebook-Buttons, als auch für die anderer Anbieter.

Das heißt für Sie:

Social Media Buttons übertragen schon beim Aufruf der Webseite Nutzerdaten an das jeweilige Netzwerk. Also bereits vor dem eigentlichen Klick auf einen Teilen- oder Like-Knopf. Um dies zu unterbinden, entwickelte der Heise-Verlag bereits vor einiger Zeit die datenschutzkonformen 2-Klick-Buttons. D.h. beim 1. Klick aktiviert der Benutzer die Verbindung zum Netzwerkbetreiber und mit dem 2. Klick kann er anschließend den Beitrag teilen. Die Funktionalität wurde nun zu einer Ein-Klick-Lösung mit verbesserten Gestaltungsmöglichkeiten weiterentwickelt. Es handelt sich um die sog. Shariff-Lösung.

Weitere Informationen finden Sie im zugehörigen c’t-Artikel, Informationen zur Implementation auf GitHub sowie zu Plugins für WordPress.

Bei Fragen zu diesem Thema sind wir gerne behilflich.