Kassenbon-Pflicht und Datenschutz

Seit dem 01.01.2020 herrscht jetzt die Kassenbon-Pflicht in Deutschland. Das heißt ab Januar 2020 müssen Einzelhändler bei jedem Kauf einen Beleg erstellen: Die Kassenbon-Pflicht gilt sowohl beim Bäcker als auch beim Friseur oder in Apotheken, sofern sie ein elektronisches Kassensystem besitzen. Diese sogenannte Belegausgabepflicht soll einer größeren Transparenz im Kampf gegen Steuerbetrug dienen.

Was bedeutet dies im Zusammenhang mit dem Datenschutz?

Die Kunden sind nicht verpflichtet den Kassenbon mit zu nehmen. Das kann darin resultieren, dass diese Kassenbons lose herumliegen. Hier ist jetzt die Frage, ob personenbezogene Daten auf den Bon stehen, wie es zum Beispiel bei einer Apotheke der Fall sein kann. Wenn ja, sind diese Bons einzusammeln, und zu vernichten, beispielsweise durch einen datenschutzkonformen Schredder. Und hier noch eine Erinnerung für die Umwelt: Einige Kassenbons bestehen aus Thermopapier, welche dann bedruckt unter Umständen eine UV-Beschichtung haben. Diese sind dann nicht mit dem Papiermüll zu entsorgen, sondern mit dem Restmüll.