Was wir nicht machen, ist steuerliche Gestaltungsberatung oder die Durchführung von Steuererklärung. Hierfür kooperieren wir mit erfahrenen Steuerberatern.
Im Steuerrecht haben wir uns auf das Verfahrensrecht und die streitigen Steuerverfahren fokusiert. Dies umfasst die Begleitung von Betriebsprüfungen, anspruchsvolle Einspruchsverfahren, Finanzgerichts- und Steuerstrafverfahren. Auch unterstützen wir Steuerberater bei komplexen Verfahrensfragen z.B. über Änderungsmöglichkeiten bei bestandskräftigen Bescheiden.
Die Erfahrung zeigt, dass anwaltlicher Beistand noch während der (Sonder- oder) Steuerprüfung notwendig sein kann. Denn die Situation ist so ähnlich wie im Strafrecht: Was Sie schreiben oder sagen, kann gegen Ihre wirtschaftlichen Interessen und Intentionen ausgelegt werden.
Eventuell können wir Ihnen bereits im Vorfeld mit einer durchdachten Selbstanzeige und einer berichtigten Steuererklärung helfen, strafrechtlichen Konsequenzen vorzubeugen. Sollte dies nicht möglich sein, sind wir Ihre Verteidiger.
Gerne helfen wir Ihnen weiter!