Wirtschaftsstrafrecht

Das moderne Wirtschafts- und Steuerstrafrecht zeichnet sich durch Verfahrensabsprachen (sog. Deals) aus. Dies erfordert neben rechtlichem Wissen vor allem Verhandlungsgeschick. In manchen Fällen ist jedoch ein streitiges Vorgehen zielführender.

Lassen Sie uns bei Bedarf eine individuelle Strategie besprechen und dafür sorgen, dass Sie die bestmögliche Verteidigung erhalten! Dies gilt selbstverständlich auch für Unternehmen in Bußgeldverfahren nach § 30 OWiG.

Um es aber gar nicht so weit kommen zu lassen, bieten wir umfassende strafrechtliche Präventivberatung an. Die Bandbreite reicht von Compliance Management Systemen bis hin zur begleiteten Selbstanzeige. Gerade bei Letzteren haben wir nicht nur Erfahrung mit Schwarzgeldkonten, sondern auch mit konzernweit koordinierten Nacherklärungen/Selbstanzeigen von mehreren hundert Beteiligten und zweistelligen Millionenbeträgen.

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